Gemeinsame Veranstaltungen von GAME e.V. und eco e.V. in Köln
Die ab dem 01.01.2015 geltende Neuregelung der Umsatzsteuer in der EU betrifft alle Unternehmen, die Games oder Services digital auch außerhalb von Deutschland vermarkten. In der Games-Branche sind dies alle Unternehmen, die mit einem Download-Shop durch die Vermarktung von Browsergames und Free2Play oder sonstigen digitalen Online-Services Umsätze mit Endkunden generieren. Ab diesem Zeitpunkt ist der Wohnsitz des Kunden als Ort für die Veranlagung von Umsatzsteuer maßgeblich und diese muss dann auch in dem Land abgeführt werden, wo der Kunde wohnt. Zur Vereinfachung kann die Erklärung der ausländischen Umsatzsteuer über das sogenannte „Mini-One-Stop-Shop“ (MOSS) Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt werden.
Die beiden Partnerverbände GAME Bundesverband der deutschen Games-Branche e.V. und eco Verband der Internetwirtschaft e.V. laden daher am 10. Dezember 2014 zu einer Informationsveranstaltung rund um das MOSS-Verfahren in den Kölner eco-Kubus, Lichtstraße 43h, 50825 Köln. Konkret und praxisnah sollen die notwendigen Schritte und Handlungsoptionen vorgestellt werden, um für dieses wichtige Thema gerüstet zu sein.
Während der Veranstaltung wird es zwei Impulsvorträge geben. Zum Thema „Umsatzsteuerliche Neuregelung zur Bestimmung des Leistungsorts bei an Privatpersonen auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen“ spricht Egon Schmitz von der Wirtschaftsprüferkanzlei Erkens, Gerow, Schmitz und Zeiss und über das „Mini-One-Stop-Shop Verfahren“ wird Olaf Maubach, von Maubach und Goebel referieren. Die anschließende Diskussionsrunde wird von Winfried Diekmann, Geschäftsführer bei Aerosoft und Koordinator des Arbeitskreises Steuern des GAME Bundesverbands e.V., moderiert.
Im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung und zu den Neuregelungen weisen der GAME Bundesverband sowie der eco-Verband gemeinschaftlich darauf hin, dass zur vereinfachten Meldepflicht nach dem MOSS-Verfahren unbedingt bis zum Jahresende ein Antrag auf Zulassung zu dem vereinfachten Verfahren beim BZSt zu stellen ist. Ansonsten muss mit jedem EU-Land, aus dem Kunden eine solche Leistung gekauft haben, eine eigene Umsatzsteuererklärung gemacht werden.
„Die Umsatzsteuerreform ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen ein großer bürokratischer Aufwand. Vor allem, wenn wegen einer fehlenden rechtzeitigen Anmeldung das MOSS-Verfahren nicht genutzt werden kann. Sehr gerne versuchen wir, die Fragen der Teilnehmer unmittelbar mit fachkundiger Unterstützung unserer Referenten vor Ort zu erörtern.“ führt dazu Winfried Diekmann für den GAME Bundesverband e.V. aus.
Um im Vorfeld die drängendsten Fragen zu bündeln, können sich alle Interessierten schon jetzt per Mail an game@eco.de wenden. Die Veranstaltungen sind für GAME-, eco- und games.net-Mitglieder kostenfrei. Für Nichtmitglieder wird vor Ort eine Kostenbeitragspauschale von 49,00 Euro erhoben.
Weitere Informationen finden sich hier.
Quelle: PM