(Quelle: Constantin Film)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf für das Gesetz zur „verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ vorgelegt. Der Gesetzesentwurf basiert auf realitätsfremden Annahmen und ist in der bestehenden Form innovations- und mittelstandsfeindlich. Betroffen sind vor allem Verlage, Film- und Multimediaunternehmen sowie Urheber und Kreative, die dazu jetzt Stellung beziehen.

Die Vorschläge des Entwurfs lassen sich im Tagesgeschäft nicht umsetzen. So steht beispielsweise der im Entwurf vorgesehene anlasslose Auskunftsanspruch im Widerspruch zu der kartellrechtlich gebotenen Geheimhaltung wichtiger Geschäftsinformationen gegenüber Dritten. Urheber hätten damit nach dem Entwurf jedoch das Recht, auch bei einer Weiterlizenzierung des Werkes an das ausspielende Medium heranzutreten und eine detaillierte Auskunft über die vorgenommenen Nutzungen einzufordern. Die derzeit geübte Vergütungsstruktur berücksichtigt die Mehrfachverwertung bereits heute umfassend und ist damit sachgerecht. Auch das für den Urheber geforderte Rückrufrecht nach fünf Jahren würde immense Auswirkungen insbesondere auf die Verlagsbranche haben.

Die Gesetzesnovelle hätte einen personellen und monetären Mehraufwand zur Folge, der Auftrags- und Eigenproduktionen für Medienunternehmen und Kreativwirtschaft langfristig unrentabel machen würde. Sollte der Entwurf also in bestehender Form umgesetzt werden, sind die Urheber zusammen mit den deutschen Medienunternehmen die Verlierer. Urheber sollen angemessen vergütet werden. Die Angemessenheit bezieht sich jedoch auch auf die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Marktes. Eine angemessene Vergütung kann nur derjenige zahlen, der unter diesen Rahmenbedingungen rechtssicher und nachhaltig wirtschaften kann. Diese werden durch den Referentenentwurf aber nicht geschaffen, wie Stimmen aus der Branche belegen:

  • „Unter Bedingungen, wie sie der Referentenentwurf vorsieht, hätten wir aufgrund der sehr langen Entwicklungszeit von hochwertigen Kinoproduktionen erfolgreiche Produktionen wie DAS PARFÜM nicht machen können, denn der Rechteerwerb und -erhalt wird derart erschwert, dass eine Finanzierung kaum noch realisierbar ist. Eine solide Finanzierung sichert aber auch die Honorierung der Urheber und ausübenden Künstler.“ – Martin Moszkowicz, Constantin Film AG
  • „Eine angemessene Vergütung ist wichtig und als Kreativer und als Unternehmer vertrete ich praktisch beide Seiten. Ich finde aber, wir sind bereits in einem sehr ausbalancierten Markt und verstehe daher die Ambitionen nicht, dieses Gleichgewicht zu verändern.“ – Matthias Schweighöfer, Pantaleon Film
  • „Dem geforderten Auskunftsanspruch des Referentenentwurfes könnten wir nicht nachkommen. Wir müssten mit mehr als 60.000 Anspruchsberechtigten umgehen – und sind nicht einmal Vertragspartner der Urheber. Sollte der Entwurf in bestehender Form geltendes Recht werden, wäre das dramatisch für die zunehmend auch auf internationalem Parkett hochgelobte deutsche Film- und Kreativwirtschaft. Denn mit US-Lizenzeinkäufen haben wir oftmals eine finanziell weit attraktivere Alternative zur im Vergleich teuren deutschen Fiktion. Im Augenblick investiert allein unsere Sendergruppe knapp eine halbe Milliarde Euro jährlich in deutsche Produktionen.“ – Wolfgang Link, ProSiebenSat.1 TV Deutschland
  • „Mit der vorgesehenen Regelung zum Rückrufsrecht bei nachgewiesenem Drittverwertungsinteresse würde uns als Verlag jede Investitionssicherheit entzogen, denn globale Player erhielten damit ein Abwerbeinstrument, das ihnen die Betreuung mühsam aufzubauender Autoren und die Vorfinanzierung weniger ertragreicher Bücher erspart.“ – Stephan Joß, Carl Hanser Verlag
  • „Der Entwurf lässt völlig unberücksichtigt, dass es in den vergangenen Jahren zum Beispiel im Bereich der audiovisuellen Medien zu vielfältigen Vereinbarungen in Form von Tarifverträgen oder gemeinsamen Vergütungsregeln gekommen ist (beispielsweise mit den Filmschaffenden, den Schauspielern, den Regisseuren, den Drehbuchautoren und den Kameraleuten), die jeweils Mindestvergütungen und/oder Beteiligungsregeln vorsehen. Das belegt, dass das derzeit geltende Urhebervertragsrecht funktioniert und allenfalls einzelne Regelungen klarer gefasst werden sollten.“ – Max Wiedemann, Wiedemann & Berg

Bereits am 10. Dezember wurden in einem offenen Brief an Angela Merkel, Monika Grütters, Heiko Maas und Sigmar Gabriel Kritikpunkte im Namen von mittlerweile über 600 unterzeichnenden Autorinnen und Autoren, Verlagen und Literaturagenturen dargestellt.

Der Referentenentwurf zeugt davon, dass sich seine Verfasser nicht die Mühe gemacht haben, ihre Annahmen einem Realitätscheck zu unterziehen. Es bleibt zu hoffen, dass dies im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch geschieht.

Eine Stellungnahme der Unterzeichner und ein Gegenvorschlag, der sogenannte Münchner Entwurf stehen unter folgenden Verlinkungen zur Verfügung.

Der Referentenentwurf steht öffentlich zur Einsicht auf der Webseite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: Constantin Film

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